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Covid-19-Schnellteststelle im DRK-Heim in Schwendi

Als Ergänzung zur bisherigen nationalen Teststrategie bietet die Gemeinde Schwendi in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Deutschen Roten Kreuz die Möglichkeit, sich mittels Schnelltest auf eine Covid-19- Infektion untersuchen zu lassen. Als wirksames Mittel stehen hierfür Antigenschnelltests für den Nachweis einer Infektion zur Verfügung. Wo: Die Schnellteststelle befindet sich im DRK-Heim der Bereitschaft Schwendi, Bahnhofstraße 25 in 88477 Schwendi. Der Zugang ist barrierefrei. Wann: Getestet wird ab 13.03.2021 und bis auf Weiteres immer - samstags von 10 Uhr bis 12 Uhr und - mittwochs von 18 Uhr bis 20 Uhr Mit Ihrer Bereitschaft, sich auf das Vorliegen einer Covid-19-Infektion testen zu lassen, leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz. Einen hundertprozentigen Schutz garantiert jedoch auch ein negatives Testergebnis nicht. Insbesondere bei einer erst kürzlich zurückliegenden Ansteckung ist der Nachweis nicht möglich. Daher ist auch weiterhin die Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln notwendig. Wichtig Sollten Sie bereits unter Symptomen einer Covid-19-Infektion (z. B. Fieber, Husten o. Ä.) leiden, ist dieses Testzentrum nicht der geeignete Ort für die Durchführung einer Testung. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren Hausarzt oder eine Coronaschwerpunktpraxis. Wer soll getestet werden? Dieses Testangebot richtet sich an Menschen, die im Rahmen der nationalen Teststrategie bisher nicht zur Durchführung eines Testes berechtigt waren. Sollten Sie anderweitig testberechtigt sein (z. B. als Lehrer oder Erzieher), so bitten wir Sie das Testangebot bei Ihrem Hausarzt oder in einer Coronaschwerpunktpraxis wahrzunehmen, um die begrenzten Ressourcen für andere freizuhalten. Wie wird getestet? Durch einen Abstrich aus dem Rachen, der mittels eines dünnen Wattetupfers durch die Nase gewonnen wird, werden in einem Schnelltestverfahren Bestandteile des Coronavirus innerhalb von 15 bis 30 Minuten nachgewiesen. Daher ist es wichtig, dass Sie uns informieren, wenn Sie Medikamente zur Blutverdünnung einnehmen oder an einer Blutgerinnungsstörung leiden. Bitte beachten Sie: Es besteht Maskenpflicht. Bitte halten Sie die Abstandsregeln ein.